In den letzten Tagen wurden seitens des SV Straß folgende Entscheidungen zu den anstehenden Veranstaltungen getroffen und über weitere Themen diskutiert:
21. EHJ-LAUF IM APRIL 2021
Nach langer Abwägung der vom Coronavirus geprägten Gesamtsituation und unter Berücksichtigung aller organisatorischen Rahmenbedingungen ist das Organisationsteam vom SV Straß rund um Helmut Ulz zum Entschluss gekommen, auf eine mögliche Austragung des EHJ-Laufs im Herbst 2020 zu verzichten und den 21. EHJ-Lauf somit im gewohnten Zeitraum - sprich April - im Jahr 2021 stattfinden zu lassen. Der genaue Termin wird zeitnah bekannt gegeben.
Alle bereits bezahlten Startgelder wurden von unserem Partner in Sachen Online-Anmeldung und Zeitnehmung, Pentek, bereits rückerstattet.
Wir bedanken uns bei allen für das Verständnis und sehen uns hoffentlich beim 21. EHJ-Lauf im April 2021 wieder.
AUTOVERLOSUNG BIS AUF WEITERES VERSCHOBEN
Die für 14. Juni 2020 geplante große Autoverlosung im Rahmen eines Frühschoppens mit Segnung der neuen LED-Flutlichter am Sportplatzgelände Straß (mit Hauptpreis Peugeot 108 Top! in rot) kann aufgrund des Verbots von Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen an besagtem Datum nicht durchgeführt werden. Der SVS wird die Autoverlosung an einem neuen Termin durchführen, der unter Berücksichtigung der Entwicklung der Situation und der gesetzlichen Rahmenbedingungen noch früh genug bekannt gegeben wird. Hierbei möchten wir ausdrücklich festhalten, dass ALLE BEREITS ERWORBENEN LOSE IHRE GÜLTIGKEIT BEHALTEN.
TRAININGS- UND SPIELBETRIEB
Zum Spielbetrieb für die Saison 2020/21 gibt es von Seiten des Verbands noch keine neuen Informationen, der Letztstand vom 15.04. besagt: "Über den Beginn der Bewerbe 2020/2021 wird unter Berücksichtigung der behördlichen Vorgaben entschieden."
Wann und wie der Trainingsbetrieb in Kampfmannschaft und Jugend wieder aufgenommen werden wird, ist auch noch mehr als fraglich. Die gewissen Voraussetzungen zur Wiederaufnahme des Trainings ab 15.05., die der STFV zusammengefasst hat, sind jedenfalls sehr schwer umzusetzen. Zu den Voraussetzungen des STFV!