Die für 2020 geplante Autoverlosung findet nun am Sonntag, dem 24. Oktober 2021, am Sportplatzgelände Straß nach dem Oberliga Mitte/West-Heimspiel gegen die SU Rebenland (Ankick: 10:30 Uhr) statt. Alle zuvor gekauften Lose behalten natürlich ihre Gültigkeit!
Die Teilnahmebedingungen:
Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen u. Datenschutzhinweise regeln sämtliche Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Verlosung, welche vom Sportverein Straß (in weiterer Folge – der Veranstalter genannt) durchgeführt werden.
Eine Ablöse des Gewinns in bar oder anderen Sachwerten ist nicht möglich.
Der Veranstalter entscheidet darüber, wie der Gewinner ermittelt wird.
Der Gewinner aller Preise müssen nicht anwesend sein, diese werden gegeben falls unter Verwendung der von ihnen angegebenen Kontaktdaten verständigt.
Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr.
Bei fehlerhaften Daten ist der Veranstalter nicht verpflichtet, die richtigen Daten auszuforschen.
Nach Ablauf von 14 Tagen verfällt bei Nichtabholung im Sporthaus der Gewinn.
Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen ab dem 18. Lebensjahr.
Die Teilnahme an der Verlosung darf ausschließlich zu privaten Zwecken erfolgen.
Die Teilnehmer erklären sich für den Fall eines Gewinns mit der Veröffentlichung des Vor- u. Zunamens bzw. Bilder auf der Webseite und der Facebookseite des SV Straß sowie die Bekanntgabe in Bezirks- bzw. Gemeindeaussendungen zu Zwecken des Gewinnspiels sowie zu Werbezwecken einverstanden. Weiter verpflichtet sich der Gewinner des Hauptpreises bereit, die angebrachten Sponsorenaufdrucke für den Zeitraum eines Jahres ab Verlosung am Auto zu lassen.
Die Abgabe bzw. der Einwurf des Losabschnittes ist am 24. Oktober 2021 bis 13:00 Uhr möglich.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Der Veranstalter verarbeitet die vom Teilnehmer bekanntgegebenen Daten, um die Durchführung der Verlosung sicherstellen zu können.
Zuständiges Gericht für sämtliche im Zusammenhang mit der Verlosung entstehenden Schwierigkeiten ist das Bezirksgericht in Leibnitz.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor jederzeit ohne Angabe von Gründen diese Teilnahmebedingungen zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies im Interesse einer einfachen und sicheren Abwicklung und insbesondere zur Verhinderung von Missbräuchen oder aus sonstigen Gründen erforderlich ist.
Alle Kosten, die dem Gewinner durch die Abholung entstehen, sowie zudem alle Folgekosten aufgrund der weiteren Verwendung des Fahrzeuges (z.B. Anmeldungs- und Versicherungskosten, Kraftstoff, Steuern, Reparaturen etc) trägt der Gewinner. Der Sportverein Straß übernimmt keine Garantie oder Gewährleistung für das Fahrzeug.